Du bist neu in Deiner Position als Mitglied im Aufsichtsrat? Oder schon erfahren suchst aber nach einem Update? Mit den Seminaren von S+P findest du die passende Online Schulung für Deinen Vorsprung in der Praxis.
Auch wenn die Voraussetzungen für die Annahme der erforderlichen Sachkunde nicht vorliegen, ist die Tätigkeit in einem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan nicht generell ausgeschlossen. Die erforderlichen Kenntnisse können in der Regel auch durch Fortbildung erworben werden.
Die BaFin führt dazu aus: Die Fortbildung muss bezogen auf den jeweiligen Einzelfall und die anzuwendenden Kriterien die
Ob die Seminare die erforderlichen Kenntnisse vermitteln, obliegt der Einzelfall-Entscheidung der BaFin. Es erfolgt daher durch die Bundesanstalt keine Zertifizierung der Fortbildungsangebote.
Die Fortbildung kann bereits vor der Anzeige der Bestellung zum Verwaltungs- oder Aufsichtsorganmitglied besucht worden sein, aber auch erst im Anschluss hieran erfolgen. Wurde bereits vor der Anzeige der Bestellung eine Fortbildung absolviert, die für die Beurteilung des Vorliegens der erforderlichen Sachkunde maßgeblich ist, ist der Teilnahmenachweis hierüber zusammen mit der Bestellungsanzeige einzureichen.
Kennst du schon deine wichtigsten Aufgaben? Mit unseren Seminare erlernst du die wichtigsten Aufgaben, Rechte und Pflichten:
Besondere Anforderungen und die Berichterstattung sind bei den folgenden Rechtsformen zu beachten:
Beim „deutschen System“ kontrolliert der Aufsichtsrat den Vorstand. Wählt eine Aktiengesellschaft das traditionelle dualistische Modell, so sind zwei Organe zu wählen: der Vorstand und der Aufsichtsrat.
Der Vorstand ist das satzungsmäßige Organ der Aktiengesellschaft. Er entscheidet über die Geschäftsführung und vertritt die Gesellschaft nach außen. Der Vorstand ist gegenüber dem Rat nicht weisungsbefugt.
Der Aufsichtsrat gilt als Kontrollorgan. Dieser überwacht die Arbeit des Vorstandes und die ordnungsgemäße Buchführung und überprüft die Jahresabschlüsse. Im dualistischen System trifft der Vorstand die Geschäftsentscheidungen und der Rat überprüft diese auf Richtigkeit.
Wie erfolgt die Aufgabenverteilung beim monistischen System?
Das monistische System basiert auf dem im angloamerikanischen Rechtsraum verbreiteten Board-System. Das sog. Board besteht aus zwei unterschiedlichen Mitgliedern:
Die nicht-geschäftsführenden Mitglieder des Boards sollen im Gegensatz zum Aufsichtsrat die geschäftsführenden Boardmitglieder überstützen als überwachen.
Das ist der wesentliche Unterschied zum Aufsichtsrat einer deutschen AG. Dieser überwacht den Vorstand, aber ist selbst nicht aktiv in die Leitung des Unternehmens eingebunden.
Im One Tier System diskutieren die Boardmitglieder bei der Unternehmensstrategie mit und müssen sich sehr intensiv auf die Sitzungen vorbereiten. Im Gegensatz zum Aufsichtsrat sind die Boardmitglieder an den Entscheidungen beteiligt.
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