Bist du fit & proper als Aufsichtsrat im Finanzunternehmen? Mit Seminare Aufsichtsrat Finanzunternehmen erwirbst du die notwendige Sachkunde für diese bedeutsame Tätigkeit. Die Trennung zwischen Unternehmensaufsicht und Unternehmensleitung ist das Grundprinzip des dualen Führungssystems. International betrachtet handelt es sich hier um eine deutsche Besonderheit. Das Zusammenspiel ist u.a. im AktG und GmbHG detailliert geregelt.
Für Aufsichtsräte, Geschäftsführer und Vorstände bei Finanz-Unternehmen,
sowie Prokuristen, Compliance Officer und Interne Revision
Mit dem Seminar erhalten Sie eine Zertifizierung,
die Sie bspw. bei der BaFin vorlegen können
Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats bei Finanz-Unternehmen
Schnittstelle Beauftragtenwesen:
Neue Aufgaben und Risiken für den Aufsichtsrat
Prüfungssichere Organisation der Aufsichtsratsarbeit
Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats bei Finanz-Unternehmen
Die wichtigsten Aufgaben aus dem KWG kennen:
Haftungsfalle: Wesentliche Risiken und davon abweichende Risiko-Entscheidungen
Self-Assessment Aufsichtsrat und Geschäftsführung
Vergütungssysteme Geschäftsleiter und Mitarbeiter
Schnittstelle Beauftragtenwesen: Neue Aufgaben und Risiken
Modell der drei Verteidigungslinien: Überblick zu den Beauftragungen
Wann muss sich der Aufsichtsrat aktiv einschalten?
Informations- und Kontrollpflichten der Compliance-Officer:
Umsetzung der BAIT / KAIT / VAIT / ZAIT:
Aufgaben der neuen Beauftragungen im Überblick:
Anforderungen an Mindestinhalt und Qualität des Beauftragten-Reportings
Haftungsfalle: Ad hoc-Berichterstattung: sicheres Verhalten im Eskalationsprozess
+ S+P Tool: Aufsichtsratspanel zur Überwachung der Reporting- Pflichten
+ S+P Check: Muster-Geschäftsordnung Aufsichtsrat
+ S+P Check: Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation
+ S+P Leitfaden kompakt: Risikomanagement im Finanz- Unternehmen
– Aufsichtsrat Finanzunternehmen –
Prüfungssichere Organisation der Aufsichtsratsarbeit
Satzung und Aufsichtsratsordnung: Welche Kontrollpflichten sind zu beachten?
Aufbau eines mehrjährigen risikoorientierten Überwachungsplans:
Sicherstellen der Wirksamkeit des
Effizienzprüfung als Aufsichtsrat. §111 AktG regelt die Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen. Er kann die Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie die Vermögensgegenstände, namentlich die Gesellschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren, einsehen und prüfen.
Der Aufsichtsrat erteilt dem Abschlußprüfer den Prüfungsauftrag für den Jahres- und den Konzernabschluß gemäß § 290 des Handelsgesetzbuchs.
Auch kann der Aufsichtsrat eine externe inhaltliche Überprüfung der nichtfinanziellen Erklärung oder des gesonderten nichtfinanziellen Berichts (§ 289b des Handelsgesetzbuchs), der nichtfinanziellen Konzernerklärung oder des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts (§ 315b des Handelsgesetzbuchs) beauftragen.
Der Aufsichtsrat hat eine Hauptversammlung einzuberufen, wenn das Wohl der Gesellschaft es fordert. Für diesen Beschluß genügt die einfache Mehrheit.
Maßnahmen der Geschäftsführung können dem Aufsichtsrat nicht übertragen werden. Die Satzung oder der Aufsichtsrat hat jedoch zu bestimmen, daß bestimmte Arten von Geschäften nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. Verweigert der Aufsichtsrat seine Zustimmung, so kann der Vorstand verlangen, daß die Hauptversammlung über die Zustimmung beschließt.
Die Aufsichtsratsmitglieder können ihre Aufgaben nicht durch andere wahrnehmen lassen.
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