Auslagerung: Zugangs-, Informations- und Prüfungsrechte und Kündigungsrechte

Welche Zugangs-, Informations- und Prüfungsrechte und Kündigungsrechte sind bei Auslagerungen zu vereinbaren? Auslagerung: Zugangs-, Informations- und Prüfungsrechte und Kündigungsrechte sind wesentliche Regelungsanforderungen der EBA. Bei Mehrmandanten-Dienstleistern gelten weitere spezielle Anforderungen. Bei der Durchführung von Prüfungen...

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Auslagerung: Prüfungsrechte für ein effizientes Auslagerungscontrolling

Welche Rechte müssen Sie für ein effizientes Auslagerungscontrolling regeln? Auslagerung: Zugangs-, Informations- und Prüfungsrechte sind die Grundlage für ein erfolgreiches Auslagerungscontrolling. Für die Auslagerung von Funktionen, die nicht kritisch oder wesentlich sind, sollten die Institute und Zahlungsinstitute die Zugangs- und die...

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Auslagerung: Sicherheit von Daten und Systemen

Was ist bei Auslagerungen hinsichtlich der Sicherheit von Sicherheit von Daten und Systemen zu beachten? Auslagerung: Sicherheit von Daten und Systemen sind von Instituten und Zahlungsinstituten im Rahmen des Auslagerungscontrollings zu managen. Institute und Zahlungsinstitute haben sicherzustellen, dass die Dienstleister sofern notwendig...

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Auslagerung: Weiterverlagerung von kritischen oder wesentlichen Funktionen

Was ist bei der Weiterverlagerung von kritischen und wesentlichen Funktionen zu beachten? Auslagerung: Weiterverlagerung von kritischen oder wesentlichen Funktionen wird von der EBA-Leitlinie mit hohen Anforderungen geregelt. In der Auslagerungsvereinbarung sollte angegeben sein, ob die Weiterverlagerung von kritischen oder wesentlichen Funktionen...

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Auslagerung: Mindestanforderungen an Auslagerungsvereinbarungen

Welche Mindestanforderungen stellt die EBA an Auslagerungsvereinbarungen? Auslagerung: Mindestanforderungen an Auslagerungsvereinbarungen werden mit den EBA Leitlinien Auslagerungen geregelt. Die Rechte und Pflichten des Instituts, des Zahlungsinstituts und des Dienstleisters sollten eindeutig festgelegt und in einer schriftlichen Vereinbarung...

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