Das Seminar S+P Seminare „Wie sich die MaRisk 7.0 auf das Depot A auswirken“ vermittelt den Teilnehmern einen umfassenden Überblick über die Änderungen der MaRisk 7.0 und deren Auswirkungen auf das Depot A. Die Referenten sind erfahrene Experten auf dem Gebiet der Risikomanagement und haben die neuen Regelungen genauestens analysiert. Im Anschluss an das Seminar werden die Teilnehmer in der Lage sein, die neuen Regelungen korrekt umzusetzen und so ihr Depot A risikoarm zu gestalten.
Kreditentscheidungsprozess: Erstvotum und lfd. Bonitäts-überwachung
Wie sich die MaRisk 7.0 auf das Depot A auswirken
Kreditüberwachung und Risikofrüherkennung
09.15 bis 17.00
MaRisk 7.0 schließen Regelungslücken bei Spezialfonds
Risikoanalyse, Votierung und Limitierung sind für jedes Investment erforderlich- unabhängig vom Geschäft. Die Bankaufsicht ist derzeit nicht in der Lage, dies konsequent umzusetzen. Kreditgeschäfte müssen einem marktunabhängigem Votum unterzogen werden, sobald sie die Risikorelevanzgrenze überschreiten. Handelsgeschäfte benötigen ebenfalls ein marktunabhängiges Votum. Dies ist aktuell bei innerbetrieblichen Handelsgeschäften von Spezialfonds nicht erforderlich- was Aufsichtsarbitrage begünstigt und somit bankaufsichtliche Anforderungen umgangen werden.
Die bankaufsichtlichen Erwartungen an Spezialfondsgeschäfte sind grundsätzlich die gleichen wie für Direktanlagegeschäfte: Jedes Investment erfordert eine sorgfältige Kreditentscheidung mit Risikoanalyse, Votierung und Limitierung. Die Risikoanalyse sollte neben marktpreisbezogenen auch adressenausfallbezogenen Aspekten für Finanzinstrumente beinhalten.
Bei Handelsgeschäften sind für Limitfestlegungen gem. BTO 1.1 Tzn. 2 und 3 MaRisk zwei übereinstimmende Voten aus Markt und Marktfolge notwendig. Erleichterungsregelungen nach BTR 1 Tz. 4 MaRisk (3-Monats-Regelung) können bei der Limitierung zum Tragen kommen; Anlagerichtlinien ersetzen keine Limitfestlegung. Ausgelagerte Dienstleistungen müssen vollständig den MaRisk-Anforderungen entsprechen.
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