Was müssen Sie bei der Auslagerung von besonderen Funktionen beachten? Die MaRisk stellen strenge Anf0rderungen an die Auslagerung der besonderen Funktion. AT 9 der MaRisk regelt Auslagerungen. Grundsätzlich sind Aktivitäten und Prozesse auslagerbar, solange dadurch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 KWG nicht...
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