Das Seminar Strafrecht für Geldwäschebeauftragte vermittelt praxisnah und fundiert die für die Tätigkeit als Geldwäschebeauftragter notwendigen Kenntnisse für ein rechtssicheres Arbeiten. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen und erfahren, worauf es bei der Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche ankommt.
Das Seminar richtet sich an Personen, die bereits in einer Position als Geldwäschebeauftragter tätig sind oder diese Tätigkeit anstreben. S+P Seminare – fundiertes Wissen für effektiven Schutz vor Geldwäsche. Vermeide Fehler in der Geldwäschebekämpfung und lerne rechtssicher zu handeln.
Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens in der Praxis
Strafrecht für Geldwäsche Officer
Mindestanforderungen an ein Anti-Fraud Management
09.15 bis 17.00
S+P Seminare – Weiterbildung auf höchstem Niveau.
Zivilrecht und Strafrecht sind zwei völlig verschiedene Rechtsgebiete. Das Zivilrecht regelt die Beziehungen zwischen Privatpersonen, während das Strafrecht die Beziehungen zwischen Staat und Bürger regelt.
In Deutschland ist das Zivilrecht in den Bürgerlichen Gesetzbüchern (BGB) geregelt, während das Strafrecht in den StGB geregelt ist.
Der wesentliche Unterschied zwischen dem Zivil- und dem Strafrecht besteht darin, welche Sanktionen bei einer Verletzung des Rechts greifen. Im Zivilrecht gibt es lediglich Geldstrafen, während im Strafrecht auch Freiheitsstrafen möglich sind. Ein weiterer Unterschied ist, dass im Zivilrecht der Kläger die Beweislast trägt, während im Strafrecht der Staat die Beweislast trägt.
Dies bedeutet, dass im Zivilrecht der Kläger beweisen muss, dass der Beklagte schuldig ist, während im Strafrecht der Staat beweisen muss, dass der Angeklagte schuldig ist. Des Weiteren gibt es einen Unterschied in der Art und Weise, wie die Verfahren geführt werden. Im Zivilrecht wird in erster Linie versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden, während im Strafrecht vor allem auf ein faires Verfahren geachtet wird.
Besser gewappnet gegen Geldwäsche – mit den Seminaren von S+P. S+P bietet hervorragende Seminare zum Thema Strafrecht für Geldwäsche Beauftragte. Die Referenten sind hochqualifiziert und können auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen. Du lernst in diesem Seminar alles, was du über das Strafrecht wissen musst, um erfolgreich in deiner Tätigkeit als Geldwäschebeauftragter zu sein.
Schütze dich und dein Unternehmen vor Strafverfolgung. Vermeide Strafen durch gezieltes Wissen – das Seminar Strafrecht für Geldwäschebeauftragte.
Der neue Ansatz für Verbrechen sieht Änderungen am § 261 StGB vor. Der vormalige Vorstrafenkatalog wurde durch eine umfassende Einbeziehung aller „rechtswidrigen Taten“ ersetzt.
Wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nach § 261 Abs. 6 StGB genügt es, dass der Täter leichtfertig nicht erkennt, dass der Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat herrührt (sog. All Crimes Approach).
Der Begriff der Leichtfertigkeit beschreibt eine gravierende Form bewusster oder unbewusster Fahrlässigkeit, die weitgehend der „groben Fahrlässigkeit“ im Zivilrecht entspricht, wobei zugleich individuelle Fähigkeiten und Kenntnisse des Täters zu berücksichtigen sind.
Leichtfertiges Verhalten ist gegeben, wenn sich die Herkunft des Gegenstands aus einer Katalogtat nach der Sachlage geradezu aufdrängt und der Täter dennoch handelt, weil er dies aus grober Unachtsamkeit oder Gleichgültigkeit außer Acht lässt.
Strafrecht für Geldwäschebeauftragte – mit S+P rechtssicher Arbeiten. S+P Seminare bietet einzigartige Schulungen für Geldwäsche-Beauftragte. Durch unsere hochqualifizierten Dozenten bereiten wir dich bestens auf die täglichen Aufgaben vor und du kannst dir sicher sein, stets auf dem neuesten Stand zu sein. Wir legen außerdem großen Wert auf Praxisnähe, sodass du die gelernten Inhalte sofort in der Praxis anwenden kannst.
Lerne rechtssicher zu handeln – mit dem Seminar Strafrecht für Geldwäschebeauftragte.
Die Business Judgement Rule ist ein Grundsatz, der Unternehmen und ihren Führungskräften dabei hilft, sich auf die Zukunft zu konzentrieren und gleichzeitig die Risiken zu minimieren, die mit ungewissen Ergebnissen verbunden sind.
Ausgehend von der BGH-Rechtsprechung, die sich an US-amerikanische Vorbilder angelehnt und die sog. „Business Judgement Rule“ implementiert hat, die besagt, dass ein Geschäftsführer oder ein Geldwäschebeauftragter dann pflichtgemäß handelt, wenn er sich vor einer Entscheidung hinreichend informiert, sich nicht in einem Interessenkonflikt befindet und darauf vertrauen darf, zum Besten der Gesellschaft zu handeln, hat der deutsche Gesetzgeber in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG eine entsprechende gesetzliche Regelung geschaffen.
Den Geldwäschebeauftragten trifft keine Erfolgshaftung. Dieser Grundsatz, dass für schlichtes Missmanagement nicht gehaftet wird, beansprucht nur dann Geltung, wenn die Voraussetzungen der Business Judgement Rule eingehalten werden.
Der Geldwäschebeauftragte hat bei Vorbereitung und Durchführung seiner unternehmerischen Entscheidungen, also bei der Erhebung der für seine Entscheidung maßgeblichen Informationen, einem strengen und auch kontrollierbaren Sorgfaltsmaßstab zu genügen; die hieraus gezogene Schlussfolgerung, also die unternehmerische Entscheidung selbst, ist in sein weites unternehmerisches Ermessen gestellt und wird nur auf die besagten Grenzüberschreitungen hin kontrolliert.
Bei der Beurteilung des Verhaltens des Geldwäsche Beauftragten ist stets zu beachten, dass diese aus der Sicht ex ante erfolgen muss und dass das später zu Tage getretene Ergebnis der unternehmerischen Entscheidung bei der Einordnung eines Verhaltens als pflichtwidrig und damit haftungsbegründend außer Betracht zu bleiben hat.
Strafrecht für Geldwäschebeauftragte – mit S+P Seminare.
Internal Investigations zur Ermittlung von strafrechtlich relevantem Fehlverhalten haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Grund hierfür ist nicht allein im Kartell- oder Ordnungswidrigkeitenrecht zu suchen:
Auslöser für die Durchführung von verbandsinternen Untersuchungen sind insbesondere die Sorgfalts- und Leitungspflicht des Vorstands der AG (§ 76 Ab-satz 1, 93 Aktiengesetz – AktG), die Überwachungspflicht des Aufsichtsrats (§ 111 AktG) und die Sorgfaltspflicht des GmbH-Geschäftsführers (§ 43 GmbHG). Diese Pflichten erhöhen den Druck unternehmensinterne Compliance-Verstöße und Straftaten aufzuklären, um weiteren Schaden von der Gesellschaft abzuwenden.
Hinzu kommen starke Einflüsse aus anderen Jurisdiktionen (wie zum Beispiel den USA), die als Voraussetzung für eine Sanktionsmilderung eine konzernweite Untersuchung verlangen. Daher bedarf es Regeln, die das Verhältnis zwischen der staatlichen Sachverhaltsaufklärung durch die Strafverfolgungsbehörden und der privatrechtlichen Untersuchung durch das Unternehmen oder seine Berater klären. Dabei dürfen die Schutzrechte von Arbeitnehmern nicht unterlaufen oder ausgehöhlt werden.
Internal Investigations sind nur solche Maßnahmen, die der systematischen Aufklärung des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat dienen. In kleineren und mittelständischen Unternehmen kann das Bedürfnis bestehen, solche Untersuchungen selbst durchzuführen, da die Beauftragung externer Berater mit erheblichen Kosten verbunden sein kann.
Von diesen internen Untersuchungen zu unterscheiden ist die Verteidigung des Unternehmens, sobald sich dieses mit einer konkreten Beschuldigung konfrontiert sieht. Die Verteidigung dient der Rechtswahrung in einem dem Unternehmen von außen aufgezwungenen Verfahren, in dem es die Position eines Beschuldigten innehat.
Das S+P Seminar „Strafrecht für Geldwäschebeauftragte“ vermittelt in kompakter Form die Kenntnisse, die Geldwäschebeauftragte für ihre Tätigkeit benötigen. Die Teilnehmer lernen, wie man Straftaten der Geldwäsche erkennt und was zu untersuchen ist. Zudem erfährst du, welche strafrechtlichen Konsequenzen mit dem All Crimes Approach einhergehen können.
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Mit dem Verbandssanktionsgesetz sollte ein Anreizsystem eingeführt werden. Die Aufklärungsleistung des Unternehmens soll nach diesem Gesetzesentwurf dann sanktionsmildernd berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts durch die Strafverfolgungsbehörden beiträgt.
Voraussetzung ist, daß die internal Investigations unter Beachtung der Grundsätze eines fairen Verfahrens durchgeführt worden sind. Grundsätze eines fairen Verhaltens sind insbesondere, daß
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