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Seminare Geldwäscheprävention in Frankfurt

Sind Sie fit & proper als Geldwäsche-Bauftragter? Mit Seminare Geldwäscheprävention in Frankfurt erlernen Sie das notwendige Fachwissen für Ihren Sachkunde-Nachweis als Geldwäsche-Beauftragter. Die Garantenstellung und die damit verbundenen Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken stellen hohe Anforderungen an die Sachkunde als Geldwäsche-Beauftragter. Mit den S+P Seminaren werden Sie als Geldwäsche-Beauftragte, MLRO und Compliance Officer fit & proper für die herausgehobene Stellung als Garant.

Basisseminar Geldwäsche Beauftragter
L02 -
Basisseminar Geldwäsche Beauftragter

15.10.2024

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805 €

Zzgl. gesetzl. MwSt.
Know Your Customer (KYC): Kundenkenntnis und Sorgfaltspflichten
L04 -
Know Your Customer (KYC): Kundenkenntnis und Sorgfaltspflichten

16.10.2024

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805 €

Zzgl. gesetzl. MwSt.
Seminar: Geldwäsche & Datenschutz update
L03 -
Seminar: Geldwäsche & Datenschutz update

17.10.2024

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805 €

Zzgl. gesetzl. MwSt.

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Seminare Geldwäscheprävention in Frankfurt

 

6. EU Geldwäscherichtlinie  mit der S+P Tool Box sicher umsetzen: Buchen Sie Seminare Geldwäscheprävention in Frankfurt

6. EU Geldwäscherichtlinie – Änderungen im Überblick – Mit der 6. EU Richtlinie 2018/1673 vom 23. Oktober 2018 erfolgte eine weitere Verschärfung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche. Hierzu werden 24 Erwägungsgründe für eine verbesserte Prävention gegen Geldwäsche, Terrorismusfinzierung und Proliferationsfinanzierung angeführt. Die Richtlinie ist bis zum 3. Dezember 2020 umzusetzen.

  • „Melden macht frei!“. Diese Aussage könnte künftig unter Umständen nur noch eingeschränkt gelten. Bei einer zuvor erstatteten Verdachtsmeldung kann dies ein Problem in der Praxis des Geldwäschebeauftragten werden. Die Haltefrist von drei Werktagen (§ 46 Abs. 1 GwG) ist abgelaufen und es liegt keine Einstellungsverfügung der FIU vor. Vertragliche Pflichten machen aber die Durchführung der Transaktion erforderlich. Nach der 6. EU Geldwäscherichtlinie können Mitgliedsstaaten (explizit) regeln, dass eine Handlung wegen Geldwäsche strafbar ist, wenn der Täter den Verdacht hatte oder ihm bekannt hätte sein müssen. (Art. 3 Abs. 2 der 6. EU Geldwäscherichtlinie).
  • Wenn der Täter Verpflichteter iSd. § 2 Abs. 1 GwG ist (Art. 6 Abs. 1 b) der 6. EU Geldwäscherichtlinie) gilt dies als straferhöhender Umstand im Sinne der 6. EU Geldwäscherichtlinie.

Die wichtigsten Regelungen zur 6. EU Geldwäscherichtlinie finden Sie im folgenden Informationsblog.

 

Neues Geldwäschegesetz seit 01.01.2020 – Seminare Geldwäscheprävention in Frankfurt

Neues Geldwäschegesetz seit 01.01.2020: Die wichtigsten 14 Änderungen, welche seit 01.01.2020 gelten sind:

  1. Kryptowerte als neue Finanzdienstleistung
  2. Nichtfinanzsektor
  3. Mietmakler
  4. Kunstsektorverpflichtete
  5. Umsetzung des Schwellenbetrags
  6. Unterstützung in Steuerangelegenheiten
  7. Transparenzregister
  8. Vereinheitlichung der verstärkten Sorgfaltspflichten bei Hochrisikoländern
  9. Politisch exponierte Personen (PeP)
  10. Verdachtsmeldepflicht der Verpflichteten freier Berufe
  11. Verdachtsmeldepflicht freier Berufe bei Immobilientransaktionen
  12. Stärkung der Befugnisse der FIU
  13. Senkung der Betragsschwelle für Edelmetallhandel
  14. Verpflichtung der öffentlichen Hand bei Versteigerungen
  15. Was wurde mit der Änderungsrichtlinie nicht umgesetzt

 

6. EU Geldwäscherichtlinie: Wie erfolgt die Umsetzung in deutsches Recht?

Die Umsetzung der 6. EU Geldwäscherichtlinie erfolgt nun mit dem Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche. Mit S+P Inside erhalten Sie die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  1. Neufassung des § 261 StGB
  2. Neufassung des Tatbestands der Geldwäsche
  3. Einführung des All-Crimes Approach
  4. Aufnahme eines Qualifikationstatbestandes für eine verschärfte Strafandrohung
  5. Wegfall der leichtfertigen Geldwäsche

 

Welche GwG-Pflichten gelten für Kapitalverwaltungsgesellschaften? – Fortbildung Frankfurt für Geldwäsche Officer

Das GwG erfasst für alle Kapitalverwaltungsgesellschaften iSv §2 Abs. 1 Nt. 9 GwG sämtliche in §10 Abs. 3 GwG enthaltenen Tatbestandsgruppen:

  • Begründung einer Geschäftsbeziehung,
  • die Durchführung einer außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung anfallenden Transaktion im Wert von 15.000 € oder mehr bzw. eines Geldtransfers iSv Art 3 Nr. 9 GeldtransferVO mit einem Betrag von 1.000,– € oder mehr.
  • Das Vorliegen von Tatsachen, die darauf hindeuten, dass es sich bei Vermögenswerten, die mit einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen, um den Gegenstand einer strafbaren Geldwäsche handelt oder der Vermögenswert im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht sowie
  • Zweifel, ob die auf Grund von Vorschriften des GwG erhobenen Angaben zu der Identität des Vertragspartners oder des wirtschaftlich Berechtigten zutreffend sind.

Mit Seminare Geldwäsche-Beauftragter erhalten Sie einen aktuellen Überblick zur 5. und 6. EU Geldwäscherichtlinie und deren Auswirkungen für Kapitalverwaltungsgesellschaften.

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