Nachhaltigkeit: So steuerst du die Risiken
Risikomanagement: Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken
Corporate Social Reponsibility: Pflichten aktiv steuern
09.15 bis 17.00 Uhr
CSRD: Einigung über neue Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) erzielt.
Der Vorschlag zielt darauf ab, Lücken in den geltenden Vorschriften über die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen zu schließen, deren Qualität für eine angemessene Berücksichtigung durch die Anlegenden unzureichend war. Diese Lücken beeinträchtigen den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft.
Die BaFin, die Finanzunternehmen bei der Umsetzung der EU-Offenlegungsverordnung (Regulation (EU) 2019/2088) beaufsichtigt, begrüßt diese Einigung. Die EU-Offenlegungsverordnung verpflichtet unter anderem Finanzunternehmen, Angaben zur Berücksichtigung wesentlicher Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren offenzulegen. Hierfür benötigen die regulierten Unternehmen der Finanzmarktbranche viele detaillierte und verlässliche Daten von Unternehmen der Realwirtschaft, in die sie investieren. Aus Sicht der BaFin wird die CSRD zu einer besseren Datengrundlage führen und es den Finanzunternehmen vereinfachen, die Offenlegungsanforderungen zu erfüllen.
Mit der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen wird die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen von 2014 geändert. Es werden detailliertere Berichtspflichten eingeführt und es wird sichergestellt, dass große Unternehmen verpflichtet sind, Informationen zu Nachhaltigkeitsfragen wie Umweltrechten, sozialen Rechten, Menschenrechten und Governance-Faktoren zu veröffentlichen.
Außerdem wird mit der CSRD eine Zertifizierungspflicht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie ein besserer Zugang zu Informationen eingeführt, indem deren Veröffentlichung in einem gesonderten Abschnitt der Lageberichte von Unternehmen vorgeschrieben wird.
Die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) wird nach fachlicher Beratung durch mehrere europäische Agenturen für die Festlegung europäischer Standards zuständig sein.
Die EU-Vorschriften über nichtfinanzielle Informationen gelten für alle großen Unternehmen und alle an geregelten Märkten notierten Unternehmen. Diese Unternehmen sind auch für die Bewertung der Informationen auf der Ebene ihrer Tochtergesellschaften verantwortlich.
Die Vorschriften gelten auch für börsennotierte KMU, wobei deren Besonderheiten berücksichtigt werden. KMU werden während eines Übergangzeitraums eine Ausnahmeregelung („Opt-out“) in Anspruch nehmen können, d. h., sie werden bis 2028 von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen sein.
In Bezug auf nichteuropäische Unternehmen gilt die Pflicht zur Vorlage eines Nachhaltigkeitsberichts für alle Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. € erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben. Diese Unternehmen müssen einen Bericht über ihre sogenannten ESG-Auswirkungen vorlegen, d. h. über ökologische, soziale und Governance-Aspekte im Sinne der Richtlinie.
Die Berichterstattung muss von einem akkreditierten unabhängigen Prüfer zertifiziert werden. Um sicherzustellen, dass Unternehmen die Berichterstattungsvorschriften einhalten, sorgt ein unabhängiger Prüfer dafür, dass die Nachhaltigkeitsinformationen den von der Union festgelegten Zertifizierungsstandards entsprechen. Die Berichterstattung nichteuropäischer Unternehmen muss ebenfalls von einem europäischen oder in einem Drittland ansässigen Prüfer zertifiziert werden.
Die Anwendung der Vorschriften erfolgt in drei Stufen:
Es ist wichtig, dass Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement einbezogen werden, um potenzielle Schäden zu minimieren oder zu vermeiden.
Nachhaltigkeitsrisiken sind Risiken, die durch die negativen Folgen unserer wirtschaftlichen Aktivitäten entstehen. Diese können Umweltrisiken, soziale Risiken oder ethische Risiken sein. Die Risiken, die durch unser wirtschaftliches Handeln entstehen, können sowohl für uns als auch für zukünftige Generationen existenzbedrohend sein.
Risikomanagement ist die systematische Überwachung und Steuerung von Risiken. Es sollte ein integraler Bestandteil jeder Organisation sein, um sicherzustellen, dass potenzielle Risiken erkannt und bewertet werden und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um diese zu minimieren oder zu beseitigen.
CSR-Pflichten sind die Verpflichtungen einer Organisation im Bereich Corporate Social Responsibility (CSR). CSR umfasst die Bereiche Umweltschutz, soziale Verantwortung und ethisches Verhalten. Organisationen sollten ihre CSR-Pflichten ernst nehmen und sicherstellen, dass sie diese einhalten.
Aufgaben und Pflichten des Risikomanagers umfassen die Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken. Der Risikomanager ist für die Erstellung eines Notfallplans verantwortlich, der im Falle eines Schadensfalls greift. Der Notfallplan sollte detailliert alle Schritte enthalten, die im Falle eines Schadensfalls zu unternehmen sind. Der Risikomanager ist auch für die Kontrolltätigkeiten des Unternehmens verantwortlich und überwacht den Fortschritt und Erfolg des Unternehmens in Bezug auf das Management von Nachhaltigkeitsrisiken.
Die Weiterbildung des Risikomanagers ist essenziell, um sicherzustellen, dass er seine Aufgaben effektiv erfüllen kann. Der Risikomanager sollte regelmäßig Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen Umwelt-, Sozial- und Ethikrisiken absolvieren, um stets up-to-date zu sein.
Ein effektives Nachhaltigkeitsrisikomanagement ist essenziell für den Erfolg einer Organisation. Es hilft nicht nur dabei, existenzbedrohende Risiken zu minimieren oder zu beseitigen, sondern trägt auch dazu bei, die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.
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