In der Geschäftswelt von heute reicht es nicht mehr aus, nur finanziell erfolgreich zu sein. Unternehmen stehen zunehmend unter Druck, ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft transparent zu machen. Die EU hat darauf mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) reagiert. Diese neuen Regelungen läuten eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein, wobei aktuelle Entwicklungen wie das Omnibus-Simplification-Package wichtige Änderungen mit sich bringen.
Die Einführung der neuen Standards erfolgt schrittweise, wobei das Omnibus-Paket Vereinfachungen vorsieht:
Ab 2025 (für das Geschäftsjahr 2024): Große Unternehmen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen
Ab 2026 (für das Geschäftsjahr 2025): Große Unternehmen, die bisher nicht der NFRD unterlagen
Ab 2027 (für das Geschäftsjahr 2026): Börsennotierte KMUs, außer Kleinstunternehmen
Ab 2029 (für das Geschäftsjahr 2028): Bestimmte Nicht-EU-Unternehmen mit signifikantem EU-Umsatz
Nur noch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 450 Mio. Euro müssen Nachhaltigkeitserklärungen abgeben.
Kein sektorspezifischer Standard mehr durch delegierte Rechtsakte, um die Anzahl der zu meldenden Datenpunkte zu begrenzen.
Begrenzung der Sorgfaltspflichten auf:
Eigene operative Tätigkeiten des Unternehmens.
Tochtergesellschaften und direkte Geschäftspartner.
Keine Verpflichtung mehr, eine Lieferbeziehung zu beenden bei Umwelt- oder Arbeitsrechtsverstößen. Stattdessen:
„Aussetzung“ der Geschäftsbeziehung mit Verhandlungen.
Stakeholder-Engagement nur für direkt Betroffene, z. B. Anwohner.
Prüfung der Due-Diligence-Maßnahmen nur alle fünf Jahre statt jährlich.
Streichung der Regelung, dass Geldbußen in angemessenem Verhältnis zum Umsatz stehen müssen.
Kein einheitliches EU-Haftungsregime – stattdessen nationale Vorschriften.
Keine Revisionsklausel mehr für die Erweiterung der Sorgfaltspflichten auf Finanzdienstleister.
Die CSRD ist die übergeordnete EU-Richtlinie, die den rechtlichen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung setzt. Die ESRS sind die detaillierten Standards, die festlegen, wie genau diese Berichterstattung aussehen soll. Du kannst dir die CSRD als das „Warum“ und die ESRS als das „Wie“ der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorstellen.
Das für Februar 2025 geplante Omnibus-Paket zielt darauf ab, die Berichterstattungslast zu reduzieren:
Angestrebte Reduzierung der Berichterstattungslast um mindestens 25% für alle Unternehmen und 35% für KMUs
Vereinfachung der Berichterstattung in den Bereichen nachhaltige Finanzierung, Nachhaltigkeits-Due-Diligence und Taxonomie
Mögliche Einführung einer neuen Kategorie für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften mit angepassten Anforderungen
Potenzielle Verzögerung bestimmter CSRD-Berichterstattungspflichten
Die neuen Regelungen betreffen nicht nur Großkonzerne, wobei das Omnibus-Paket Erleichterungen vorsieht:
Große Unternehmen: Müssen umfassend nach ESRS berichten, können aber von Vereinfachungen profitieren
KMUs: Börsennotierte KMUs müssen nach vereinfachten Standards berichten, mit der Option auf Aufschub bis 2029. Nicht-börsennotierte KMUs sind zunächst ausgenommen
Nicht-EU-Unternehmen: Berichtspflicht ab 2029, wenn sie einen signifikanten EU-Umsatz und mindestens eine EU-Tochtergesellschaft oder -Zweigstelle haben
Die ESRS wurden entwickelt, um mit anderen internationalen Standards kompatibel zu sein, was durch das Omnibus-Paket weiter gefördert wird:
Global Reporting Initiative (GRI): Die ESRS bauen auf den GRI-Standards auf und sind weitgehend kompatibel
International Sustainability Standards Board (ISSB): Die EU arbeitet eng mit dem ISSB zusammen, um eine globale Harmonisierung zu erreichen
Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD): Die ESRS integrieren die Empfehlungen der TCFD
Doppelte Wesentlichkeit: Bleibt bestehen, könnte aber vereinfacht werden
Sektorspezifische Standards: Verschiebung um zwei Jahre auf 2026
Zukunftsorientierung: Weiterhin wichtig, möglicherweise mit reduziertem Umfang
Wertschöpfungskette: Überarbeitung der Lieferkettenberichterstattung mit potenziellen Ausnahmen für kleinere Zulieferer
Die Umsetzung der neuen Standards bringt Herausforderungen mit sich, die durch das Omnibus-Paket teilweise gemildert werden:
Datenverfügbarkeit und -qualität: Weiterhin wichtig, aber möglicherweise mit reduziertem Umfang
Expertise: Unternehmen müssen sich anpassen, aber mit potenziell geringerem Aufwand
Kosten: Die Implementierungskosten könnten durch Vereinfachungen sinken
Chancen bleiben bestehen und werden durch das Omnibus-Paket möglicherweise verstärkt:
Verbesserte Entscheidungsfindung: Durch fokussiertere Berichterstattung
Risikomanagement: Effizientere Analyse von ESG-Risiken
Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die Nachhaltigkeit effektiv integrieren, können sich positiv abheben
Investorenanziehung: Transparente und effiziente Nachhaltigkeitsberichte können nachhaltigkeitsorientierte Investoren anziehen
Die ESRS und die CSRD, in Kombination mit dem Omnibus-Simplification-Package, markieren einen Wendepunkt in der Unternehmensberichterstattung. Sie zwingen Unternehmen dazu, Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil ihrer Geschäftsstrategie zu betrachten, während gleichzeitig versucht wird, den Berichterstattungsaufwand zu optimieren. Als Unternehmer solltest du diese Entwicklung als Chance sehen, dein Geschäftsmodell effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Die Vereinfachungen bieten die Möglichkeit, sich auf die wesentlichsten Aspekte der Nachhaltigkeit zu konzentrieren und dabei regulatorische Anforderungen effizient zu erfüllen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen. Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Das EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Das EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.