Betriebsrat als Partner verstehen

Betriebsrat als Partner verstehen
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Er soll Beschäftigte bei Einstellungen in Lohn und Gehaltsfragen sowie bei Kündigungen und vielen weiteren Themenbereichen vor der Willkür des Arbeitgebers schützen.
In Deutschland und Österreich regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Interessensvertretung.

Betriebsrat als Partner verstehen

Das Betriebsverfassungsgesetz – Den Betriebsrat als Partner verstehen

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat über alle Angelegenheiten (Sachverhalte, Ereignisse, Planungen, Vorhaben usw.) rechtzeitig und umfassend zu informieren, die die Interessen der Arbeitnehmer – negativ und positiv – berühren.
  • Dem Betriebsrat werden in bestimmten Fällen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte eingeräumt.
  • Sollte es zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zu keiner Einigung kommen oder der Arbeitgeber die Beteiligungsrechte des Betriebsrats missachten oder verletzen, kann der Betriebsrat „Rechtswege“ beschreiten. Dazu zählen Einigungsstellenverfahren, Arbeitsgerichtsverfahren, Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Die Betriebsvereinbarung

  • Die Betriebsvereinbarung ist ein unternehmensspezifischer Vertrag, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt wird. Er kann Themen wie Arbeitszeitenregelungen, Zeiterfassung, Zugangskontrollen, Teilzeitregelungen, Geschäftsauto, Reisekostenregelungen etc. umfassen.
  • Die Regelungen in der Betriebsvereinbarung wirken unmittelbar zwingend. Von ihnen darf nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgewichen werden.
  • Die Betriebsvereinbarung muss an geeigneter Stelle im Betrieb ausgelegt werden.
  • Für Führungskräfte ist es wichtig, die Betriebsvereinbarung zu kennen, da viele Details für den Umgang mit den Arbeitnehmern darin geregelt sind. Priorität genießen allerdings gesetzliche Vorgaben und ein etwaiger Tarifvertrag.

Der Betriebsrat

  • Ein Betriebsrat kann in jedem Betrieb mit mindestens fünf Beschäftigten (einschließlich Auszubildende, Aushilfen usw.) gewählt werden.
  • Die Betriebsratswahl darf vom Arbeitgeber nicht behindert oder verboten werden.
  • Betriebsräte werden von der Belegschaft gewählt. Sie genießen Kündigungsschutz.
  • Das Unternehmen muss die Kosten für alle Betriebsratsaktivitäten tragen.
  • Betriebsratsmitglieder dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert noch wegen ihrer Tätigkeit benachteiligt oder begünstigt werden.
  • Betriebsratsmitglieder sind zu Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichtet.

Hinweise zur Mitbestimmungspflicht – Den Betriebsrat als Partner verstehen

  • Weiche Mitbestimmung: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend informieren, seine Stellungnahme anhören und/oder sich mit ihm beraten, kann aber anschließend selbst entscheiden.
  • Harte Mitbestimmung: Vor einer Umsetzung muss eine Übereinkunft mit dem Betriebsrat erzielt werden, oder, falls das scheitert, wird eine Einigung durch den Spruch des Einigungsstelle erzielt.
  • Mitbestimmungspflichtige Themen sind: Restrukturierungen, Ablaufoptimierungen, Lohngestaltung, Arbeitszeitveränderungen, Personalbeurteilungen, Personalauswahl, Personalabbau, Qualifizierungsmaßnahmen, Übernahmen etc.

Setzen Sie sich gedanklich auf den Stuhl des Betriebsrates und überlegen Sie, wie Sie gerne von der Arbeitgeberseite behandelt werden möchten. Verhalten Sie sich entsprechend.
Hören Sie genau zu – nur so werden Sie die Bedürfnisse und Sichtweisen der Arbeitnehmer besser verstehen.

Feind oder kritischer Partner?

  • Anerkennen und wertschätzen Sie den Betriebsrat, indem Sie diesen frühzeitig mit einbeziehen. So vermeiden Sie unnütze Zeitverluste.
  • Informieren Sie sich gründlich, welche Themen mitbestimmungspflichtig sind. Bei Grenzfällen suchen Sie auf jeden Fall das Gespräch.
  • Nutzen Sie die Perspektive des Betriebsrates – es ist eine andere wirkliche Sicht der Dinge. Glauben Sie daran, dass der Betriebsrat konstruktive Kritik übt, und verhalten Sie sich entsprechend. Wie man in den Wald ruft, so schallt es zurück!
  • Bei schwierigen Konflikten kann der Einsatz eines neutralen Mediators hilfreich sein.

Verhandeln bedeutet Geben und Nehmen. Wenn sie nehmen wollen, überlegen Sie, wo Sie etwas zu geben haben. Achten Sie auf einen ausgeglichenen Nutzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Da fällt es dem Betriebsrat leichter, zuzustimmen.

Eine Frage des Timings

  • Informieren sie sich bei kritischen Fragen rechtzeitig, inwieweit der Betriebsrat involviert werden muss.
  • Berücksichtigen Sie bei Veränderungsprojekten genügend Zeit für die Gespräche mit dem Betriebsrat.
  • Überlegen Sie, wann der richtige Zeitpunkt für die erste Information ist.

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